• images/header/itemid751-id367.jpg
  • images/header/itemid751-id367_____.jpg.back
  • images/header/itemid753-id90.jpg
  • images/header/itemid822-id353.jpg

Durch konsequene Weiterbildung besitzen wir einen großen Erfahrungsschatz in der Beurteilung von Problemfällen.

Im Bedarf können wir Rahmen der zivilrechtlichen Gerichtsbarkeit in Standardfällen der Mietverwaltung ohne

Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Betreuung vornehmen.

Zur Rechtsberatung, bei prozessualen Auseinandersetzungen und zur Verfolgung von Mietaußenständen steht uns eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei als Kooperationspartner zur Verfügung.

  • Abschluss, Änderung und Kündigung der erfoderlichen und zwecksmäßigen Verträge
  • Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen, die mit der laufenden
  • Verwaltung zusammenhängen (entsprechend der Vollmachtserteilung)
  • Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Eigentümer
  • Vertretung des Eigentümer bei Gericht