Durch konsequene Weiterbildung besitzen wir im Bereich WEG einen großen Erfahrungsschatz in der Beurteilung von Problemfällen.

Im Bedarf können wir Rahmen der zivilrechtlichen Gerichtsbarkeit in Standardfällen der WEG ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Betreuung vornehmen.

Zur Rechtsberatung, bei prozessualen Auseinandersetzungen und zur Verfolgung von Geldaußenständen steht uns eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei als Kooperationspartner zur Verfügung.

  • Abschluss, Änderung und Kündigung der erfoderlichen und zwecksmäßigen Verträge
  • Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtshandlungen, die mit der laufenden Verwaltung zusammenhängen(entsprechend der Vollmachtserteilung)
  • Entgegennahme und Zustellung von Willenserklärungen
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Eigentümer
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft bei Gericht